Die Anfahrt und die Erstellung eines Kfz Haftpflichtschaden Gutachten sind für Sie absolut kostenlos. Wir setzen uns dafür ein, dass Sie die Schadenssumme schnellstmöglich und reibungslos von der Versicherung erhalten. Wir vergeuden keine Zeit und kommen zu einem Zeitpunkt zu Ihnen, der Ihnen am besten passt. Schäden werden schnell und lückenlos erfasst. Innerhalb weniger Stunden erstellen wir Ihr Kfz Gutachten, damit Sie schneller an Ihr Geld kommen und die Abwicklung reibungslos funktioniert.
Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die anfallenden Kosten für das Gutachten eines Sachverständigen sind erstattungspflichtig. Im Besten Fall entstehen Ihnen keine Kosten. Sie sind vor allem auf der sicheren Seite.
Wir sind Ihr kompetenter und unabhängiger Partner mit jahrelanger Erfahrung in der Bewertung und Abwicklung von Fahrzeugschäden. Daher kennen wir alle Tricks und Kniffe, mit denen versucht wird, die Schadenzahlungen zu „drücken“ – auf Kosten des Geschädigten. Zur Aufnahme des Schadens kommen wir auf Wunsch direkt zu Ihnen nach Hause. Anschließend kalkulieren wir die Reparaturkosten und ermitteln eine eventuelle Wertminderung sowie bei Bedarf den Wiederbeschaffungswert und den Restwert des verunfallten Fahrzeuges. Sichern Sie Ihre Ansprüche. Wir helfen Ihnen dabei!
Neben den Kfz Gutachten erstellen wir ebenso Unfallgutachten für Transporter, Wohnwagen, Lkw und Motorräder.
Wenn es um die Absicherung von Autos geht, sind Haftpflicht- und Kaskoversicherungen zentrale Begriffe, die jeder Fahrzeughalter kennen sollte. Doch was genau verbirgt sich hinter diesen Begriffen und wie unterscheiden sich die beiden Versicherungsarten voneinander?
Haftpflichtschaden
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt Schäden ab, die Sie mit Ihrem Fahrzeug bei Dritten verursachen. Dazu gehören Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden.Beispiele für Haftpflichtschäden:Sie fahren auf ein anderes Auto auf und verursachen dabei Schäden am Fahrzeug des anderen Fahrers.Sie übersehen einen Fußgänger, der daraufhin verletzt wird.
Beim Ausparken streifen Sie das Fahrrad eines Passanten und beschädigen es.In all diesen Fällen übernimmt die Haftpflichtversicherung die Kosten für die Schäden, die Sie anderen zugefügt haben. Eigene Schäden an Ihrem Fahrzeug werden jedoch nicht von der Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Kaskoschaden
Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung ist die Kaskoversicherung freiwillig. Sie schützt Ihr eigenes Fahrzeug und kann in zwei Varianten abgeschlossen werden: als Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung.
Teilkaskoversicherung
Die Teilkasko deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab, die durch bestimmte Ereignisse entstehen, wie zum Beispiel:Diebstahl oder versuchter DiebstahlBrand oder ExplosionSturm, Hagel, Blitzschlag oder ÜberschwemmungZusammenstoß mit Haarwild (z.B. Reh, Wildschwein)GlasbruchKurzschlussschäden an der Verkabelung
Vollkaskoversicherung
Die Vollkasko bietet einen umfassenderen Schutz und deckt zusätzlich zu den Teilkaskoschäden auch Schäden ab, die durch selbstverschuldete Unfälle oder Vandalismus entstehen. Darüber hinaus sind auch Schäden abgedeckt, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen können.Beispiele für Vollkaskoschäden:Sie verursachen einen Unfall und beschädigen dabei Ihr eigenes Fahrzeug.
Ihr Auto wird mutwillig von Unbekannten beschädigt.
Sie fahren gegen einen Baum und Ihr Auto erleidet erhebliche Schäden.
Die Schadenregulierung nach einem Unfall kann komplex sein, doch ein strukturierter Ablauf hilft, den Prozess effizient und stressfrei zu gestalten. Hier ist eine detaillierte Übersicht über die Schritte der Schadenregulierung:
1. Unfallmeldung Der erste Schritt nach einem Unfall ist die Meldung des Schadens an die Versicherung. Informieren Sie Ihre eigene Versicherung sowie die Versicherung des Unfallverursachers so schnell wie möglich über den Vorfall. Dabei sind genaue Angaben zum Unfallhergang und die Übermittlung von Unfallberichten wichtig.
2. Beauftragung eines Sachverständigen
Um eine unabhängige und genaue Bewertung der Schäden zu erhalten, sollten Sie einen freien Kfz-Sachverständigen beauftragen. Unser Sachverständigenbüro steht Ihnen hierfür zur Verfügung und bietet umfassende Dienstleistungen, um den Schaden an Ihrem Fahrzeug präzise zu ermitteln.
3. Erstellung des Schadengutachtens
Unser Sachverständiger besichtigt Ihr Fahrzeug und erstellt ein detailliertes Schadengutachten. Dieses Gutachten beinhaltet:Eine vollständige Dokumentation der sichtbaren und verdeckten Schäden.Eine Schätzung der Reparaturkosten.Eine Ermittlung der Wertminderung und des Nutzungsausfalls.Eine Fotodokumentation der Schäden.
4. Einreichung des Gutachtens
Das erstellte Schadengutachten wird der gegnerischen Versicherung zur Verfügung gestellt. Dies dient als Grundlage für die Schadenregulierung und die Festlegung der zu erstattenden Beträge.
5. Kostenübernahme und Erstattung
Die Versicherung des Unfallverursachers übernimmt die Kosten für die Reparatur, das Gutachten und eventuell anfallende Zusatzkosten wie Mietwagen oder Nutzungsausfall. In der Regel erfolgt die Zahlung direkt als Erstattung an Sie. Ob Sie das Auto reparieren liegt in Ihrer Hand.
Bei einem Haftpflichtschaden übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für die Reparatur des Fahrzeugs des Geschädigten. Der Geschädigte hat grundsätzlich das Recht, den Schaden reparieren zu lassen. Er kann jedoch auch die Schadenssumme auf Basis eines Gutachtens oder Kostenvoranschlags ausbezahlt bekommen und auf die Reparatur verzichten. In diesem Fall spricht man von einer fiktiven Abrechnung.
Wichtig: Bei einer fiktiven Abrechnung wird in der Regel nur der Nettobetrag ohne Mehrwertsteuer erstattet, es sei denn, die Reparatur wird tatsächlich durchgeführt und nachgewiesen.